Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es wurde Zeit, dass der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung nun endlich vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die sexuelle Selbstbestimmung ist unantastbar. Niemand darf sich über sie hinwegsetzen. Deswegen fordern wir schon seit Jahren, die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland durch eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts zu stärken. Wesentliche Schutzlücken aus der Praxis werden nun aufgegriffen: Es darf nicht straflos bleiben, wenn der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt.
Frauen noch besser vor sexueller Gewalt schützen
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesminister Maas bietet allerdings noch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wir werden daher im parlamentarischen Verfahren auf Änderungen drängen, insbesondere:
Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es „nur “ um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist.
Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht sich bereits derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag nicht sicher geklärt und bewiesen werden kann.
Zudem wird in der Anhörung mit den Sachverständigen zu klären sein, ob es für eine Strafbarkeit nicht ausreichen muss, dass sich der Täter über ein bloßes „Nein“ des Opfers hinwegsetzt. Ein „Nein“ muss immer beachtet werden.“
„Die sexuelle Selbstbestimmung ist unantastbar. Dennoch werden tagtäglich Frauen Opfer sexueller Gewalt oder Belästigung. Deswegen fordern wir seit langem, die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland durch eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts zu stärken. Über ein ‚Nein‘ darf sich kein Täter hinwegsetzen. Ein ‚Nein‘ muss immer beachtet werden. Wesentliche Schutzlücken, die sich in der Praxis immer wieder zeigen, werden nun aufgegriffen: Es darf nicht straflos bleiben, wenn der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt.
Und wir müssen noch ein weiteres Problem lösen: Strafbar sind bisher nur sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit. Diese wird allerdings häufig verneint, wenn es ’nur‘ um ‚Grapschen‘ geht. Dabei handelt es sich jedoch um einen massiven und traumatisierenden Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist und daher unter Strafe gestellt werden muss.“
Karin Maag: „Besonderen Schutz brauchen Frauen, die besonders verletzlich sind. Dazu gehören auch Prostituierte. Es wird daher allerhöchste Zeit, dass wir den Schutz für sie nachhaltig verbessern. Vordringlich ist dabei, Zwangsprostitution zu unterbinden. Denen, die als Menschenhändler die Not von Frauen ausnutzen, um sie zur Prostitution zu zwingen oder sie unter falschen Versprechungen in diese hineinlocken, wollen wir das Handwerk legen. Dafür müssen auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die wissentlich und willentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.
Klar ist: Der Schutz von Mädchen und Frauen darf nicht an unseren Außengrenzen enden. Sexuelle Gewalt gegen Frauen muss als Thema auch regelmäßig auf der Agenda unserer außenpolitischen Beziehungen stehen. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern müssen wir die Anstrengungen verstärken, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind, Opfer sexueller Gewalt zu werden: Mädchen und Frauen, die als Schutzsuchende aus ihrer Heimat fliehen mussten.“ CDU/CSU - Bundestagsfraktion